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   LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98   

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https://dejure.org/2000,8091
LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98 (https://dejure.org/2000,8091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.04.2000 - L 12 KA 146/98 (https://dejure.org/2000,8091)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. April 2000 - L 12 KA 146/98 (https://dejure.org/2000,8091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Honorarausgleichszahlung nach der Härtefallregelung ; Vereinbarkeit einer Honorarausgleichszahlung mit höherrangigem Recht; Pflicht zur Überprüfung und Nachbesserung von Honorarverteilungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • LSG Bayern, 23.02.2000 - L 12 KA 102/98

    Anspruch eines zur vertragsärztlichen Tätigkeit zugelassenen Radiologen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Da die Ausführungen zur Auslegung und Anwendung der Anlage 4 zum HVM der Beklagten zutreffend sind und sich im Berufungsverfahren in tatsächlicher Hinsicht keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben, wird insoweit gemäß § 153 Abs. 2 SGG auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Sozialgerichts verwiesen (vgl. dazu auch: Urteile des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.8 ff. und vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 89/98, S.9 ff.).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist auch für diejenigen, die durch diese Regelung nicht begünstigt werden, die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.10 f. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 156 (188 f); 94, 372 (390); BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S.136).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Ergänzend wird vorgetragen, dass das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 21. Oktober 1998 (Az.: B 6 KA 71/97 R) ausgeführt habe, dass angesichts der Vielfalt der im Rahmen der Festsetzungspraxis individueller Bemessensgrenzen denkbaren Konstellationen nicht auf eine allgemeine Härteregelung verzichtet werden könne.

    Nach Auffassung des Senats können die Kläger, gestützt auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S.210 f = BSGE 83, 52), nicht verlangen, dass die Härtefallregelung anders gestaltet wird, als dies die Beklagte vorliegend getan hat, etwa in Form einer Generalklausel, bei der über einen Härtefall unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird.

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Die vorgenannte Entscheidung des Bundessozialgerichts, auf die sich die Kläger stützen, betrifft ebenso wie andere gleich gelagerte Entscheidungen des Bundessozialgerichts (vgl. SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.197 f; Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R, SGb 1999, 403) Honorarverteilungsmaßstäbe von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, mit denen diese den durch das Gesundheitsstrukturgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl.I S.2266) neu gefassten § 85 Abs. 3 a SGB V (Budgetierung der Gesamtvergütung) bei der Honorarverteilung durch die Einführung einer am bisherigen Umsatz der einzelnen Praxis orientierten Bemessungsgrenze Rechnung getragen haben.

    Angesichts der Vielfalt der im Rahmen des Systems praxisindividueller Bemessungsgrenzen denkbaren Konstellationen hat es in Form von Generalklauseln gestaltete Härteregelungen als sachgerecht angesehen, die nicht nur in Fällen echter Härte, sondern auch in Sonderfällen, die nicht durch vorhersehbare, allgemein bekannte, typische Gegebenheiten gekennzeichnet sind, z.B. atypische Versorgungssituationen, zur Anwendung kommen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 27 S.196; BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 28 S.210; BSG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 63/98 R S.5 f.).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist auch für diejenigen, die durch diese Regelung nicht begünstigt werden, die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.10 f. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 156 (188 f); 94, 372 (390); BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S.136).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist auch für diejenigen, die durch diese Regelung nicht begünstigt werden, die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.10 f. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 156 (188 f); 94, 372 (390); BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S.136).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist auch für diejenigen, die durch diese Regelung nicht begünstigt werden, die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.10 f. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 156 (188 f); 94, 372 (390); BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S.136).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 88, 87 (96 f); 90, 46 (56 f); 90, 145 (195 f); 91, 346 (362 f); 91, 389 (401); 93, 99 (111); 94, 241 (260); 99, 367 (388)), der sich das Bundessozialgericht weitgehend auch im Rahmen der Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen angeschlossen hat, grundsätzlich Sache des Normgebers ist, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 88, 87 (96 f); 90, 46 (56 f); 90, 145 (195 f); 91, 346 (362 f); 91, 389 (401); 93, 99 (111); 94, 241 (260); 99, 367 (388)), der sich das Bundessozialgericht weitgehend auch im Rahmen der Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen angeschlossen hat, grundsätzlich Sache des Normgebers ist, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 88, 87 (96 f); 90, 46 (56 f); 90, 145 (195 f); 91, 346 (362 f); 91, 389 (401); 93, 99 (111); 94, 241 (260); 99, 367 (388)), der sich das Bundessozialgericht weitgehend auch im Rahmen der Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen angeschlossen hat, grundsätzlich Sache des Normgebers ist, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 88, 87 (96 f); 90, 46 (56 f); 90, 145 (195 f); 91, 346 (362 f); 91, 389 (401); 93, 99 (111); 94, 241 (260); 99, 367 (388)), der sich das Bundessozialgericht weitgehend auch im Rahmen der Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen angeschlossen hat, grundsätzlich Sache des Normgebers ist, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 24/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualifikationsanforderung -

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 8/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - radiologische Leistung

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 36/99 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Arthroskopische Leistungen - Vertragsärztliche

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 42/98 R

    Differenzierung zwischen zugelassenem und ermächtigtem Arzt in der

  • LSG Bayern, 19.03.2003 - L 12 KA 41/02

    Honorarverteilung im dritten Quartal 1996 auf der Grundlage des

    Diese wurde mit Urteil des Senats vom 12. April 2000 (Az.: L 12 KA 146/98) ebenfalls zurückgewiesen.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakte der Beklagten, die Klageakte mit dem Az.: S 32 KA 2662/01, die Berufungsakte mit dem Az.: L 12 KA 41/02 sowie die erledigte Berufungsakte mit dem Az.: L 12 KA 146/98, zur Entscheidung vor, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren sonstigen Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

    Diese Frage ist durch das Urteil des Senats vom 12. April 2000 (L 12 KA 146/98) bereits rechtskräftig entschieden.

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund bereits mit dem rechtskräftigen Urteil vom 12. April 2000, L 12 KA 146/98 (Verneinung eines Anspruches der Kläger auf einen Härtefallausgleich) entschieden, dass die Kläger weder aus Art. 3 GG noch aus dem aus den Art. 3, 12 GG abzuleitenden Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit einen Anspruch auf eine allgemeine Härtefallregelung geltend machen können.

    Dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 12. April 2000 (a.a.O.) ist insoweit nichts hinzuzufügen.

    Hinsichtlich der Auswirkungen des EBM 96 hat die Beklagte in der Anlage 4 zum HVM ("Härtefallregelung EBM 96) eine auf die Auswirkungen des EBM 96 speziell zugeschnittene Härtefallregelung geschaffen, deren Voraussetzungen die Kläger nach dem rechtskräftigen Urteil des Senat vom 12. April 2000 (Az.: L 12 KA 146/98) nicht erfüllen.

  • LSG Bayern, 12.09.2001 - L 12 KA 78/00

    Zuerkennung einer Honorarausgleichszahlung

    Das Gericht hat den Beteiligten ergänzend je eine Kopie des Urteils des Senats vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98, übersandt.

    Soweit die Bevollmächtigten gestützt auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) einen Verstoß gegen höherrangiges Recht rügen und aus dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit einen Anspruch auf eine andere Gestaltung der Härtefallregelung in Anlage 4 zum HVM herleiten, so hat sich der Senat bereits im Urteil vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.11 f. hierzu geäußert.

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann auf die hier streitige Honorarverteilung in den Quartalen 1/96 und 2/96 nicht übertragen werden, denn der in diesem Zeitraum geltende HVM der Beklagten sah in den Anlagen 1 unnd 2 nur Verteilungsregelungen, jedoch keine Begrenzungsregelungen vor (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98 S.12; zur Härtefallregelung ab dem 4. Quartal 1996: Urteil des Senats vom 1. August 2001, Az.: L 12 KA 89/00).

  • LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01

    Gewährung einer Honorarausgleichszahlung gemäß HVM; Vergleichsquartal bei einem

    Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Anlage 4 zu dem ab 1. Januar 1996 geltenden HVM befasst und diese immer für rechtmäßig angesehen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2000, Az.: B 6 KA 56/00 B verworfen; vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 85/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des BSG vom 30. Januar 2001, B 6 KA 45/00 B, verworfen, vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98, vom 24. Mai 2000, Az.: L 12 KA 161/98, vom 14. März 2001, Az.: L 12 KA 80/99 und vom 12. September 2001, Az.: L 12 KA 78/00).

    Soweit die Klägervertreter unter Bezugaufnahme auf ein Urteil des BSG vom 21.10.1998 (gemeint ist BSG, SozR 3-2500, § 85 Nr. 28 S.210f) einen Verstoß gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit im Sinne von Art. 3, 12 GG und daraus einen Anspruch auf eine andere Gestaltung der Härtfallregelung rügen, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 12. April 2000, L 12 KA 146/98), dass die in dieser Entscheidung niedergelegten Grundsätze, die zu zahnärztlichen Honorarverteilunsmaßstäben mit einer individuellen Bemessungsgrundlage ergingen (vgl. hierzu auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S.197f; Urteil vom 28. April 1999, Az.: B 6 KA 60/98 R, SGB 1999, 403) auf den hier einschlägigen ab 01.01.1996 geltenden Honorarverteilungsmaßstab der Beklagten nicht übertragbar sind.

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